Antrag „Verbandsklagerecht im Tierschutz um Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erweitern – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine"

Die Koalitionsfraktionen möchten das geltende Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine um die Möglichkeiten zur Anfechtungs- sowie Verpflichtungsklage erweitern und dadurch den Tierschutz verbessern. Der zuständige Abgeordnete ist Philipp Bruck.

Der Antrag vom 12. Mai 2021, Drucksache 20/961 und der Änderungsantrag vom 07. September 2021, Drucksache 20/1093


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 02. Juni 2021 wurde das Gesetz in 1. Lesung beschlossen.

In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 15. September 2021 wurden der Änderungsantrag und das Gesetz in 2. Lesung beschlossen.

Philipp Bruck: „Tiere können nicht selbst für ihre Rechte eintreten. Umso wichtiger, dass wir Tierschutzorganisationen umfassende Rechte geben, einzuschreiten, wenn wir als Staat unsere Aufgaben zum Schutz der Tiere verletzen. Egal ob im Zirkus, in der Landwirtschaft oder in der privaten Haltung von Haustieren: Tiere dürfen nicht gequält werden. Wo immer das passiert, haben anerkannte Tierschutzorganisationen nun mehr Möglichkeiten, im Namen der Tiere vor Gericht zu ziehen. So weit soll es im Idealfall aber gar nicht kommen: Schon die Informations- und Beteiligungsrechte dürften dafür sorgen, dass Tierschutz zukünftig mehr Gewicht bekommt. Und ein Verbandsklagerecht kann auch die Zusammenarbeit von Tierschützer*innen, Tierschutzvereinen und Behörden fördern, sodass Missstände schon behoben werden, bevor jemand klagen muss.“