Antrag „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - subjektive Rechte ins Bremische Hochschulgesetz aufnehmen“

Die UN-Behindertenrechtskonvention verbietet die Diskriminierung von Menschen in allen Lebensbereichen. Seit Inkraftreten der Konvention im Jahre 2009 sind zahlreiche Maßnahmen zur Inklusion auf Bundes- und Landesebene eingeleitet worden. Bei der Umsetzung der Inklusion im Wissenschaftsbereich hat sich jedoch gezeigt, dass der Abbau von individuellen Barrieren im Rahmen des Bremischen Hochschulgesetzes verbesserungsfähig ist. Die Fraktionen von Grünen, SPD und FDP haben deshalb einen entsprechenden Antrag eingebracht. Zuständig für die Grünen ist die sozialpolitische Sprecherin Sahhanim Görgü-Philipp.

Der Antrag vom 11. Dezember 2018, Drucksache 19/1962


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 12. Dezember 2018 wurde der Antrag beschlossen.