Antrag "Überwachungssoftware unter das Kriegswaffenkontrollrecht stellen"

Antrag "Überwachungssoftware unter das Kriegswaffenkontrollrecht stellen"

Den Einsatz von Überwachungssoftware lässt das Bundesverfassungsgericht in seinem "Staatstrojaner-Urteil" nur unter sehr strengen verfassungsrechtlichen Auflagen zu, die bis heute technisch nicht realisiert wird. Denn mit solcher Software wird nicht nur tief in die Privatsphäre eingedrungen, damit ist sind auch Manipulationen an Inhalten möglich. In Deutschland hergestellte Überwachungssoftware wird aber auch exportiert, Beispiele aus dem sogenannten "arabischen Frühling" zeigen, dass damit Oppositionelle nicht nur verfolgt werden, sondern auch Oppositionsarbeit und demokratischer Protest unterbunden werden können. Die für Deutschland geltenden verfassungsrechtlichen Standards müssen auch für Exportware gelten, weshalb der für Netzpolitik und Datenschutz zuständige Abgeordnete Mustafa Öztürk einen Antrag entwickelt hat, Überwachungssoftware unter das Kriegswaffenkontrollrecht zu stellen. Der Antrag vom 29. August 2013, Drucksache 18/1044.