Antrag "Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung und -versorgung"

Antrag "Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung und -versorgung"

Die Tarifverhandlungen für die angestellten im öffentlichen Dienst kamen zu Ostern 2015 zu dem Ergebnis, rückwirkend zum 1. März 2015 eine Erhöhung der Gehälter um 2,1 Prozent und zum 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent, dann aber mindestens um den Sockelbetrag von mindestens 75 Euro. Dieses Ergebnis soll auch auf die Bremer BeamtInnen übertragen werden, allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Juli 2015 und 1. Juli 2016. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die aber in dieser Wahlperiode nicht mehr zu bewerkstelligen ist, sondern erst im September dieses Jahres. Ein vom haushalts- und finanzpolitischen Sprecher Hermann Kuhn angeregter Antrag fordert den Senat auf, unverzüglich für die 19. Wahlperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und eröffnet dem Senat die Möglichkeit, den BeamtInnen die Erhöhung unter Vorbehalt auch tatsächlich ab Juli dieses Jahres auszuzahlen. Der Antrag vom 21. April 2015, Drucksache 18/1829