Antrag „Übergangspflegestellen im Notaufnahmesystem der Kinder- und Jugendhilfe attraktiver gestalten!"

Familien sollen im Idealfall ihren Kindern einen emotional stabilen Ort zum gesunden Aufwachsen bieten. Krisenzeiten können ein funktionierendes Familiensystem allerdings stark beeinflussen und in seiner Funktionalität bedrohen. Kinder und Jugendliche werden, wenn das „Kindeswohl“ gefährdet ist, durch das Jugendamt in "Obhut" genommen und in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe oder bei einer Übergangspflegestelle untergebracht. Leider gibt es immer weniger Übergangspflegestellen. Die Regierungsfraktionen fordern den Senat daher u. a. dazu auf, Konzepte und Vergütungsleistungen in der Übergangspflege deutschlandweit in Sinne von „models of best practice“ hinsichtlich der geänderten Bedarfe der Übergangspflegestellen zu prüfen. Die zuständige Abgeordnete ist Sahhanim Görgü-Philipp.

DerAntrag vom 07. September 2020, Drucksache 20/591


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 08. Oktober 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Sahhanim Görgü-Philipp: „Wenn Krisen in der Familie plötzlich akut werden, benötigen Kinder und Jugendliche schnell einen geschützten Ort,  außerhalb der eigenen Familie. In solchen Notlagen nehmen  Übergangspflegefamilien Kinder auf und geben ihnen Stabilität und Sicherheit. Übergangspflegestellen sind daher eine sehr wichtige Säule in unserem vielfältigen Hilfesystem. Bis eine zukunftsfähige Lösung für die Kinder gefunden ist, verbleiben sie in der Übergangspflege. Dort erhalten sie wichtige Unterstützung, um das Erlebte, auch unter Hinzuziehung von Fachleuten, abzufedern. In den letzten Jahren musste jedoch ein deutlicher Rückgang der Übergangspflegestellen verzeichnet werden. Hier setzt unser Antrag an, der zum Ziel hat die Rahmenbedingungen deutlich attraktiver zu gestalten, um damit auch den Leistungsbereich der Übergangspflege für Einzelpersonen und Paare zukünftig attraktiver zu machen."