Antrag „Über den Wolken darf die Ausbeutung nicht grenzenlos sein!“

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz kann in Betrieben mit mehr als fünf ArbeitmehmerInnen ein Betriebsrat eingerichtet werden. Für ArbeitnehmerInnen in Luftfahrtunternehmen gilt diese Regelung nicht. Für das Kabinenpersonal ist die Einrichtung eines Betriebsrates nur vorgesehen, wenn ein Tarifvertrag gilt. Dies stellt insbesondere für die ArbeitnehmerInnen sogenannter Billigfluglinien ein großes Problem dar, da hier in der Regel keine Tarifverträge gelten. Um diese Schlechterstellung der ArbeitnehmerInnen in der Luftfahrtbranche zu beenden, fordern die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken den Senat in einem Antrag dazu auf,  sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem der Paragraf 117 des Betriebsverfassungsgesetz aufgehoben wird. Zuständig für die Grünen ist die arbeitmarktpolitische Sprecherin Henrike Müller.

Der Antrag vom 1. November 2018, Drucksache 19/1893


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 8. November 2018 wurde der Antrag beschlossen.