Antrag „Todesstrafe weltweit abschaffen"

In einem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag verurteilen die Fraktionen die Todesstrafe als grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung, die gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündete Recht auf Leben verstößt, als einen unvertretbaren Akt finaler Folter. Sie fordern, dass sich das Bundesland Bremen weiter dafür einsetzen wird, dass die öffentliche Aufmerksamkeit für den Kampf gegen die Todesstrafe gestärkt wird. Zuständige Abgeordnete ist Henrike Müller.

Der Antrag vom 22. Januar 2020, Drucksache 20/244


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 30. Januar 2020 wurde der Antrag beschlossen.