Antrag „Teilzeitstudienmöglichkeiten im Land Bremen verbessern"

Manchmal lässt die individuelle Lebenssituation kein Vollzeitstudium zu. An den Bremer Hochschulen sind die Möglichkeiten, ein Studium auch in Teilzeit zu absolvieren, sehr unterschiedlich. Die Koalitionsfraktionen fordern den Senat in einem gemeinsamen Antrag auf, hinsichtlich der Novellierung des BremHG zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen zu verändern sind, um das Angebot an Teilzeitstudienmöglichkeiten in Bremen qualitativ und quantitativ auszubauen. Die zuständige Abgeordnete ist Solveig Eschen.

Der Antrag vom 01. Juni 2021, Drucksache 20/994


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 14. Oktober 2021 wurde der Antrag beschlossen.

Solveig Eschen: "Die Novellierung des bremischen Hochschulgesetzes ist eine gute Gelegenheit, sich auch mit dem Thema Teilzeitstudium zu beschäftigen. Mit unserem heutigen Antrag streben wir aus meiner Sicht etwas sehr Wichtiges an. Denn es gibt zwar schon verschiedene Möglichkeiten, ein Teilzeitstudium zu absolvieren, es gibt verschiedene individuelle Regelungen für Studierende und das ist auch gut. Aber was es bisher nicht gibt ist die klare Festlegung, dass bei Bedarf ein Teilzeitstudium ermöglicht werden MUSS, d.h. die strukturelle Verankerung von Teilzeitoptionen, damit Studierende nicht allein von individuellen Vereinbarungen abhängig sind. Mit unserem Antrag zu Teilzeitstudienmöglichkeiten wollen wir den unterschiedlichen Bedarfen von Studierenden entgegenkommen. Unsere Hochschulen sind auch Orte des lebenslangen Lernens und können genau dies mit guten Regelungen zum Teilzeit-Studium noch besser sein."