Antrag „Tariftreue bei eigenwirtschaftlichen Verkehren – Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes“

Antrag „Tariftreue bei eigenwirtschaftlichen Verkehren – Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes“

Bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungen greift das Tariftreue- und Vergabegesetz. Das bedeutet, dass Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben, sich dazu verpflichten, den Beschäftigten das hier geltende tariflich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Damit wird vermieden, dass sich Unternehmen durch den Einsatz von Niedriglohnkräften im Wettbewerb um eine Ausschreibung unterbieten. Bei der Ausschreibung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gilt allerdings, dass sogenannte „eigenwirtschaftliche Verkehre“, also solche, die ohne öffentliche Zuschüsse auskommen, Vorrang vor öffentlicher Dienstleistung haben. Hier greift jedoch das Tariftreue- und Vergabegesetz bislang nicht. Der verkehrspolitische Sprecher Ralph Saxe hat mit dem Koalitionspartner ausgehandelt, wie diese Gesetzeslücke geschlossen werden kann. Der Antrag vom 15. September 2016, Drucksache 19/741