Antrag „Suche nach vermissten minderjährigen Flüchtlingen durch bundesweite Clearingstelle stärken!“

Antrag „Suche nach vermissten minderjährigen Flüchtlingen durch bundesweite Clearingstelle stärken!“

Von den vielen unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen, die nach Europa kommen, gelten viele als vermisst. In Deutschland werden sie nach der Registrierung in die Obhut der Jugendämter genommen, danach sind sie unauffindbar. Sie versuchen, zu Verwandten zu kommen, wollen in ein anderes Land oder geraten in die Hände krimineller Banden. Hatten viele Jugendliche bei ihrer Flucht eine bestimmte Stadt angesteuert, in der sie sich erstmals gemeldet haben, werden sie seit dem 1.11. 2015 auf die Bundesländer umverteilt. Und viele entziehen sich dieser Umverteilung. Die Polizei sucht diese vermissten Kinder bundesweit, allerdings nicht mit aufwendigen Suchaktionen. Ein Koalitionsantrag, den die grünen für Flüchtlingspolitik zuständigen Abgeordneten Sülmez Dogan und Kebire Yildiz vertreten, sieht die Einrichtung einer Clearingstelle auf Bundesebene vor, um die Kooperation der Jugendämter untereinander und mit der Polizei zur Aufklärung des Verbleibs der Kinder zu befördern. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 22. September 2016 wurde der Antrag beschlossen.Sülmez Dogan ging in der Debatte auf die Lage in Bremen ein: Seit dem Umverteilungsbeschluss vom 1.11. 2015 hatten sich 236 dieser jungen Menschen der Verteilung entzogen. Zu den entwichenen Jugendlichen liegen in der Regel aufgrund der nur kurzzeitigen vorläufigen Inobhutnahme kaum jugendamtliche Erkenntnisse vor, was die Vermisstenfahndung erschwert. Insbesondere zu den Motiven der Minderjährigen, sich der vorläufigen Inobhutnahme zu entziehen, ist nur wenig bekannt. Ein weiteres Problem: Werden die vermissten Kinder und Jugendlichen andernorts aufgegriffen, geht die jugendhilferechtliche Zuständigkeit an das Jugendamt dort über. Das zuvor zuständige Jugendamt wird über den Aufgriff nicht informiert. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die in Bremen vermissten Minderjährigen bereits andernorts wieder in Obhut genommen wurden und keine Vermisstenfälle mehr darstellen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die sich nicht in der Obhut des Jugendamtes befinden, sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Eine bundesweite Clearingstelle kann dazu beitragen, Doppelmeldungen und erledigte Fälle zu identifizieren, so dass sich die Fahndung auf die tatsächlich weiterhin vermissten Personen konzentrieren kann.Der Antrag vom 14. Juni 2016, Drucksache 19/649