Antrag „Soziale Ungleichheit abbauen – Wirkung von Tarifverträgen stärken, Allgemeinverbindlichkeitserklärung erleichtern!“

Erklärt ein Tarifausschuss einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich, ist dieser für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des Geltungsbereichs verpflichtend. Mit einem Antrag fordern Grüne und SPD den Senat u.a. auf, sich auf Bundesebene allgemein für eine Stärkung der Tarifbindung und der Tarifparteien einzusetzen. Dabei soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen - zum Beispiel durch Gesetzesänderung - insbesondere die Anwendung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen erleichtert werden. Für die Grünen zuständig ist die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Henrike Müller.

Der Antrag vom 28. August 2018, Drucksache 19/1804


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 13. Dezember 2018 wurde der Antrag beschlossen.

Henrike Müller erklärt: „Die Tarifbindung muss wieder deutlich erhöht werden, um soziale Ungleichheit und Altersarmut zu bekämpfen. Ein wirksames Mittel dafür ist, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen durch eine Gesetzesänderung zu erhöhen. Tarifverträge bieten für die Beschäftigten ein hohes Maß an Sicherheit, für Unternehmen garantieren sie gleiche Wettbewerbsbedingungen und Schutz vor Dumpingkonkurrenz. Sie sind ein wichtiger Bestandteil einer sozialen Marktwirtschaft. Gerade in Branchen wie dem Einzelhandel mit einem hohen Anteil von Arbeitnehmerinnen ist die Tarifbindung derzeit gering. Die gezahlten Niedriglöhne führen häufig dazu, dass die Betroffenen mit staatlichen Leistungen aufstocken müssen, um von ihrer Arbeit leben zu können. Das ist entwürdigend und hat viel zu oft Altersarmut zur Folge.“