Antrag „Sexuelle und geschlechtliche Identität im Schutzbereich des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankern!“

Antrag „Sexuelle und geschlechtliche Identität im Schutzbereich des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankern!“

Obwohl wesentliche Rechte homosexueller Menschen in den letzten Jahren gestärkt wurden, gibt es bisher keinen verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsschutz für Queer, Lesben, Schwulen, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Grüne und SPD fordern den Senat daher auf, der Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Ergänzung des Schutzbereichs des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz um die sexuelle und geschlechtliche Identität beizutreten und das Vorhaben auf Bundesebene zu unterstützen. Zuständig für die Grünen sind die Abgeordneten Henrike Müller und Björn Fecker. Der Antrag vom 18. April 2018, Drucksache 19/1623

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 25. April 2018 wurde der Antrag beschlossen. Henrike Müller würdigte im Landtag zunächst die Fortschritte des Senats bei der Umsetzung des Aktionplans zur Homo-, Trans- und Interphobie, um den es in der Debatte ebenfalls ging. Müller betonte aber zugleich, dass dies nur erste Schritte seien. "In den Bereichen Sensibilisierung von Ärztinnen und Ärzten oder beim Ausbau queer-sensibler Altenpflege muss noch viel getan werden." Henrike Müller warb auch erfolgreich um Unterstützung für den von ihrem Fraktionskollegen Björn Fecker initiierten Antrag "Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz verankern!".  Damit wird sich Bremen der Berliner Bundesratsinitiative anschließen