Antrag "Sexuelle Selbstbestimmung und gesellschaftliche Vielfalt im Sexualkundeunterricht – Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes"

Antrag "Sexuelle Selbstbestimmung und gesellschaftliche Vielfalt im Sexualkundeunterricht – Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes"

Zur sexuellen Aufklärung im Sexualkundeunterricht gehört nicht mehr nur die Vermittlung des Wissens darüber, wie Kinder gezeugt werden. In der Schule müssen auch Themen wie Pubertät, sexuelle Orientierung und Diskriminierung, Partnerfindung, Empfängnisverhütung, Infektionsschutz, sexuelle Gewalt, Missbrauch oder Belästigung behandelt werden. Mit einem Antrag, den für die Grünen Björn Fecker (Schwulen- und Lesbenpolitik) und die Bildungspolitikerin Sülmez Dogan vertreten, wird die Rolle des Staates bei der Sexualerziehung festgeschrieben und die Inhalte schulischer Sexualaufklärung nicht mehr ins Belieben von LehrerInnen, Eltern oder SchülerInnen gestellt. Der Antrag vom 28. November 2013, Drucksache 18/1178. Das Gesetz wurde in 1. Lesung beschlossen und an die Deputation für Bildung zur Beratung überwiesen. Für die 2. Lesung des Gesetzes hat die Deputation am 12. März 2014 einen Bericht und Antrag vorgelegt, Drucksache 18/1307. Ein von allen Bürgerschaftsfraktionen gestellter Änderungsantrag (Drucksache 18/1447 vom 17. Juni 2014) erweitert die Informationsrechte der Eltern.