Antrag „Sexualisierte Gewalt: Betroffene Mädchen und Jungen brauchen klaren Rechtsanspruch auf Beratung!“
Antrag „Sexualisierte Gewalt: Betroffene Mädchen und Jungen brauchen klaren Rechtsanspruch auf Beratung!“
Schätzungen zufolge sind mehr als eine Million Kinder und Jugendliche Opfer sexualisierter Gewalt. Professionelle Beratungsstellen bieten den Opfern u.a. Schutz, eine Beratung sowie therapeutische und juristische Hilfe. Allerdings haben Kinder und Jugendliche keinen Rechtsanspruch auf eine Beratung im Falle eines Missbrauchs. Länder und Kommunen sind nicht verpflichtet, entsprechende Beratungen zu finanzieren. Dadurch sind Beratungsstellen finanziell oft nicht ausreichend ausgestattet. SPD und Grüne, mit der zuständigen gesundheitspolitischen Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther, und Henrike Müller, Sprecherin für Geschlechterpolitik, fordern nun einen Rechtsanspruch für betroffene Kinder und Jugendliche auf niedrigschwellige Beratung durch qualifizierte Fachkräfte. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative soll sich der Senat für die Verankerung eines sozialgesetzlichen Rechtsanspruches einsetzen. Der Antrag vom 16. November 2016, Drucksache 19/837
In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 15. Februar 2017 wurde der Antrag beschlossen.
Kirsten Kappert-Gonther brachte den dringenden Handlungsbedarf auf Bundesebene während der Bürgerschaftsdebatte auf den Punkt: „Sexualisierte Gewalt ist grauenvoll, sie zerstört Körper und Seelen, sie zerstört ganze Leben. Und sexualisierte Gewalt ist häufig. Das Mindeste, was wir politisch tun können, ist endlich einen Rechtsanspruch auf Hilfen für betroffene Mädchen und Jungen zu schaffen.“