Antrag "Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung vermeiden"

Antrag "Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung vermeiden"

Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung ist in Deutschland eigentlich verboten. Dennoch gibt es oft Unternehmen, die mit ihrer Produktwerbung hart an die Grenze der Verbotenen gehen. Dagegen vorzugehen ist nicht einfach, als einzige Institution steht der Deutsche Werberat zur Verfügung, der aber (selten) dem betreffenden Unternehmen eine Rüge erteilt und auf Unterlassung solcher Werbung drängt. Mit einem Koalitionsantrag, für den der Medienpolitiker Carsten Werner und die frauenpolitische Sprecherin Doris Hoch stehen, wird der Senat aufgefordert, die Bremer Gesellschaften, Zuwendungsempfänger und Vertragspartner auf ihre Verantwortung hinzuweisen. Zudem soll geprüft werden, ob auf Werbeplakaten die Adressen von Beschwerdestellen aufgeführt werden können. Weil die Werbeflächen in der Stadt Bremen zur Bewirtschaftung an die Telekom vergeben wurden, soll nach Möglichkeit der Vertrag ergänzt werden, was auch für andere Vertragspartner Bremens gelten soll. Der Antrag vom 28. August 2013, Drucksache 18/1042, wurde am 22. Januar 2014 in der Bürgerschaft (Landtag) zusammen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/1213, beschlossen.