Antrag „Schwangerschaftsabbrüche: Ausbildung verbessern, Zugang erleichtern"

In einem gemeinsamen Antrag fordern die Regierungsfraktionen den Senat auf,  sich auf Bundesebene weiterhin für die Abschaffung des §219a StGB einzusetzen. Des weiteren wird der Senat u. a. aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um Betroffenen einen Schwangerschaftsabbruch in Bremen und Bremerhaven – also wohnortnah – zu ermöglichen und zu prüfen, inwieweit das Land Bremen ein eigenes Fortbildungsprogramm zu Schwangerschaftsabbruchmethoden für Ärzt*innen anbieten kann. Zuständige Abgeordnete ist Henrike Müller. 

Der Antrag vom 01. Juli 2020, Drucksache 20/522


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 17. September 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Henrike Müller: „§219a sollte abgeschafft werden, denn kein Arzt wirbt für Schwangerschaftsabbrüche, aber sie sollen informieren, dass sie diese anbieten. Wir wollen, dass Ausbildung und Fortbildung möglich wird, um vor allem im Land Bremen Abhilfe zu schaffen. Dass wir nur so wenig Fachpersonal in dieser Frage haben, ist ein Skandal. Und wir fordern den Senat auf, schnellstmöglich in Bremerhaven die medizinische Versorgung sicherzustellen.“