Antrag „Risiken von Titandioxid in Arzneimitteln aus gesundheitlichen Gründen und Gründen des Verbraucherschutzes reduzieren"

In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen den Senat u. a. auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in Anlehnung an die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln die Verwendung von Nanopartikeln des Titandioxids in Arzneimitteln zur oralen Einnahme bei der Neuzulassung von Arzneimitteln durch die EU untersagt wird. Die zuständige Abgeordnete ist Dorothea Fensak.

Der Antrag vom 18. November 2022, Drucksache 20/1675

In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 27. April 2023 wurde der Antrag beschlossen.

Dorothea Fensak: "Nach Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Risikobewertung steht Titandioxid unter begründetem Verdacht Krebsrisiken zu erhöhen, und Erbgutschäden zu verursachen. Für Lebensmittel ist auf EU-Ebene die Verwendung seit August 2022 untersagt. Risiken bei der oralen Einnahme von Medikamenten unterscheiden sich lediglich von Lebensmitteln darin, dass Verbraucher*innen im Gegensatz zum Konsum von Lebensmitteln i.d.R. auf Medikamentierungen aufgrund ihres Krankheitsbildes angewiesen sind. Gerade bei Notwendigkeit von Medikamenten müssen sich Verbraucher*innen auf konsequenten Verbraucherschutz und Aufklärung verlassen können. Eine Aufklärung der Verbraucher*innen über die Risiken durch entsprechende Hinweise auf den Medikamenten sowie eine eindeutigen Kennzeichnungspflicht wäre das Mindeste, um der Verantwortung des Verbraucherschutzes gerecht zu werden."