Antrag „Reguläre Beschäftigung für Geflüchtete aufenthaltsrechtlich sichern"

Die auf Bundesebene neu eingeführte Beschäftigungsduldung soll für eine Dauer von bis zu 30 Monaten den Aufenthalt bei Ausübung einer Beschäftigung sichern und den Weg zu einem Aufenthaltstitel ebnen. Die zu erfüllenden Hürden und Voraussetzungen für diese Duldung sind jedoch so hoch angesetzt, dass bisher nur wenige Menschen davon profitieren können. Die Regierungsfraktionen fordern den Senat daher u. a. auf,  durch einen Erlass dafür Sorge zu tragen, dass bei Personen mit nur kurzfristiger Duldung, die absehbar eine Beschäftigung aufnehmen oder bereits ausüben, alle rechtlichen Möglichkeiten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wie zum Beispiel nach § 25 Absatz 5 AufenthG, ausgeschöpft werden. Zuständiger Abgeordneter ist Björn Fecker.

 

Der Antrag vom 12. Mai 2020, Drucksache 20/386


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 11. Juni 2020 wurde der Antrag beschlossen.