Antrag „Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nutzen – Anreize für Väter erhöhen"

Laut eines Referentenentwurfs plant die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey eine weitere Reform und Verbesserung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Der rot-grün-roten Koalition in Bremen ist es ein besonderes Anliegen, dass Väter möglichst früh und möglichst lange in einer partnerschaftlichen Betreuung und Erziehung der Kinder aktiv sind. Die Regierungsfraktionen fordern den Senat daher u. a. auf, sich auf Bundesebene im Rahmen einer geplanten Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für die Förderung einer möglichst langen und partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Erziehung einzusetzen – das kann durch eine Erhöhung der Anzahl der Partnerschaftsmonate geschehen, oder durch eine grundsätzliche Verlängerung der Elternzeit unter der Maßgabe, die Partnerschaftsmonate zu erhöhen. Die zuständige Abgeordnete ist Sahhanim Görgü-Philipp.

DerAntrag vom 22. Juli 2020, Drucksache 20/560


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 19. November 2020 wurde der Antrag beschlossen.

In Vertretung von Sahhanim Görgü-Philipp kommentiert Henrike Müller: "Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen und hat in kürzester Zeit zu einem Wandel in Familien beigetragen. Die Regelungen, mit denen wir es in Deutschland zu tun haben, sind sehr weitreichend und im europäischen Vergleich sehr gut. Das heißt aber nicht, dass wir es schon mit einer Gleichberechtigung bei der Verteilung von Care-Arbeit zwischen Müttern und Vätern zu tun haben. Wir müssen bei der jetzigen Reform des BEEG dahin kommen, dass wir von einer modernen Familienpolitik sprechen können. Wichtig ist es festzustellen, dass es vor allem andere Gründe sind, warum die Familien sich die Betreuungszeit momentan so aufteilen. Die Familie muss sich entscheiden: geht der Hauptverdiener in die Elternzeit und kann die Familie auf das Einkommen verzichten? Solange Frauen und Männer nicht das gleiche Gehalt verdienen, wird sich daran nichts ändern. Unabhängig davon, welche Rahmenbedingungen die Reform des BEEG mit sich bringt…"