Antrag "Rechte des Untersuchungsausschusses stärken"

Antrag "Rechte des Untersuchungsausschusses stärken"

Die Erfahrungen aus dem letzten Untersuchungsausschuss "Krankenhaus-Keime" haben gezeigt, dass es schärferer Maßnahmen bedarf, um die Auskunftspflicht von Zeuginnen und Zeugen auch durchsetzen zu können. Björn Fecker, in den Jahren 2011 und 2012 Obmann der Grünen-Fraktion im Untersuchungsausschuss, brachte deshalb einen Gesetzesantrag ins Rollen, um Abhilfe zu schaffen. Der Antrag vom 5. Dezember 2013, Drucksache 18/1196, siehe hierzu auch den Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 1. September 2014, Drucksache 18/1532