Antrag „Psychosoziale Prozessbegleitung vereinfachen, ausbauen und institutionalisieren"

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Justiz. Mit der psychosozialen Prozessbegleitung steht damit ein wertvolles Instrument zur Verfügung, das die bestehenden Angebote der Opfer- und Zeugenbetreuung und -beratung ergänzt. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Regierungsfraktionen diese nun vereinfachen, ausbauen und institutionalisieren. Die zuständige Abgeordnete ist Sülmez Dogan.

Der Antrag vom 17. Mai 2021, Drucksache 20/962


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 14. Oktober 2021 wurde der Antrag beschlossen.

Sülmez Dogan: „Kein Opfer schwerer Straftaten sollte einen Prozess ohne Begleitung durchstehen müssen. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Mädchen und Frauen, die häusliche und sexuelle Gewalt erlitten haben. Bei ihrem gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung muss der Bund nachbessern. Die Opfer solcher Straftaten wissen oft nicht, wie ein solches Verfahren abläuft, ob sie eine Vertrauensperson mit zur Polizei nehmen dürfen oder ob es Rückzugsräume gibt, um dem Täter während des Verfahrens nicht zu begegnen. Die psychosoziale Prozessbegleitung kann die enorme Belastung der Opfer verringern. Sie muss endlich bei allen Menschen ankommen, denen sie eine große Hilfe sein kann. Mit unserer Initiative stärken wir die Prozessbegleitung. Die Sozialen Dienste der Justiz sollen zum Motor werden, um die Akzeptanz dieses Instruments zu erhöhen. Sie sollen die psychosoziale Prozessbegleitung in Bremen und Bremerhaven koordinieren und eine gute Qualität sicherstellen. Dafür braucht es Personal, für das wir uns in den Haushaltsberatungen einsetzen.“