Antrag „Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949-1990 müssen entschädigt werden!“

Antrag „Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949-1990 müssen entschädigt werden!“

In den letzten Jahren sind immer mehr Fälle von ehemaligen Heimkindern bekannt geworden, die in ihrer Heimzeit Unrecht erfahren haben und Opfer von Misshandlungen wurden. Als Wiedergutmachung – wenn überhaupt möglich – wurden Entschädigungsfonds eingerichtet (für die ehemalige DDR die Jahre 1949 bis 1990 betreffend, für die Bundesrepublik Deutschland bezogen auf die Jahre 1949 bis 1975). Keine Entschädigung erhalten allerdings bislang Kinder und Jugendliche, die in Heimen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen misshandelt wurden. Der von der gesundheitspolitischen Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther verfasste Antrag fordert deshalb den Senat auf, sich auf Bundesebene, mit den Kirchen und den anderen Bundesländern für die Einrichtung eines Hilfsfonds für die hier Betroffenen einzusetzen und die finanzielle Beteiligung Bremens an einem solchen Fonds zu bekräftigen. Der Antrag vom 12. Oktober 2015, Drucksache 19/105