Antrag "Novellierung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes"

Antrag "Novellierung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes"

Mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben BürgerInnen das Recht auf Auskünfte der Verwaltung. Das Gesetz sieht die Veröffentlichung zahlreicher Dokumente vor, die im Internet aus dem Bremischen Informationsregister abgerufen werden können. Das reicht z. B. von Beschlüssen des Senats und der Deputationen über Verordnungen und Gesetze bis zu Verträgen und Zuwendungen. Der vom datenschutzpolitischen Sprecher Mustafa Öztürk vorgelegte Koalitionsantrag zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes soll das Handeln von Verwaltung und Politik noch transparenter machen. Die Kernpunkte: Behörden müssen Dokumente künftig unverzüglich veröffentlichen – bisher lag das in ihrem Ermessen. Außerdem werden die Veröffentlichungspflichten erweitert. So müssen fortan z. B. auch alle Verträge ab 50.000 Euro (bei Gutachterverträgen ab 5.000 Euro), Entgeltvereinbarungen oder auch die wesentlichen Regelungen von Baugenehmigungen publik gemacht werden. Nicht zuletzt sollen die bislang separat dargebotenen Informationen zu Umwelt- und Verbraucherschutzdaten ins Informationsregister überführt werden, damit die BürgerInnen sich nur noch an einer Stelle zu erkundigen brauchen. Der Antrag vom 16. Dezember 2014, Drucksache 18/1677, ist inzwischen noch verändert worden und überholt: Nachdem die 1. Lesung des Gesetzes unterbrochen und der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung überwiesen wurde, hat dieser nun seinen Bericht und Antrag vorgelegt, Drucksache 18/1822. Hierzu wiederum haben DIE GRÜNEN und die SPD einen Änderungsantrag eingebracht, der unter anderem noch Anregungen einer Anhörung aufgreift. Der Änderungsantrag vom 21. April 2015, Drucksache 18/1831