Antrag "Notwendige Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf breite Grundlage stellen"

Antrag "Notwendige Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf breite Grundlage stellen"

Die Bundesregierung und die MinisterpräsiendtInnen der Bundesländer wollen noch in dieser Wahlperiode Neuregelungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vornehmen. Im Jahr 2019 enden die Vereinbarungen zum Lädnerfinanzausgleich wie auch andere Vereinbarungen zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Im Jahr 2020 tritt die grundgesetzlich gereglte Schuldenbremse in Kraft, nach der die Ausgaben nicht mehr durch Kredite finanziert werden dürfen. Die Länder und Kommunen müssen nun frühzeitig Gewissheit darüber haben, wie die Leistungen für die BürgerInnen in Zukunft erbracht werden können. Dazu zählen auch Regelungen für den Umgang mit den Altschulden. Der Finanzpolitiker Hermann Kuhn hat nun einen Antrag initiiert, der u.a. Bundesregierung und Bundestag auffordert, alle Finanzbeziehungen in die Beratungen aufzunehmen, auch den Umgang mit dem "Soli" und dabei die Aufgabenerfüllung der Länder und Kommunen, die Konsolidierung ihrer Haushalte und die Einhaltung der Schuldenbremse zu berücksichtigen. Der Antrag vom 15. Mai 2014, Drucksache 18/1396