Antrag „Nein heißt Nein! – Schutz von Opfern sexueller Gewalt verbessern“

Antrag „Nein heißt Nein! – Schutz von Opfern sexueller Gewalt verbessern“

Sexualisierte Gewalt ist in Deutschland immer noch alltäglich. Im Durchschnitt wird jede siebte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexualisierter Gewalt. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Rechtsgut, das geschützt werden muss – und zwar schon dann, wenn das Opfer keinen sexuellen Kontakt will und mit Worten widerspricht. Lücken im deutschen Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden. Deutschland hat im Mai 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert, sie ist also nicht rechtskräftig. In Deutschland werden immer noch zu viele Sexualstraftaten begangen, zu wenige Täter angezeigt und noch weniger verurteilt. Daher muss die Verfahrensdauer gekürzt und die Beweissicherung muss verbessert werden. Die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan und die Frauenpolitikerin Henrike Müller fordern daher mit diesem Antrag vom Senat, sich auf Bundesebene für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention und für die Schließung eventuell bestehender Strafbarkeitslücken einzusetzen. Zugleich soll er für Bremen ein Konzept entwickeln, das einen besseren Schutz der Opfer, eine verbesserte Beweissicherung und eine Verkürzung der Verfahrensdauer zum Ziel hat. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 24. Februar 2016 wurde der Antrag einstimmig beschlossen.Aus der Debatte:Sülmez Dogan forderte von der Bundesregierung, endlich die Istanbuler Konvention zu ratifizieren, die alle Formen vorsätzlich nicht einverständlicher sexueller Handlungen unter Strafe stellt. Frauenverbände, Fachberatungsstellen und JuristInnen weisen seit Jahren darauf hin, dass diese Schutzlücken endlich geschlossen werden müssen, denn sexuelle Gewalt kann nicht effektiv strafrechtlich verfolgt werden. Es ist eine verlässliche Strafverfolgung nötig, die die Verurteilungsquoten sichtlich steigert. Nach der geltenden Rechtslage laufen noch zu viele Strafanzeigen ins Leere, weil sie keinen Straftatbestand erfüllen oder die Beweissicherung nicht optimal ist. In Deutschland wird das Eigentum besser geschützt als die sexuelle Selbstbestimmung. Der Antrag vom 23. Februar 2016, Drucksache 19301