Antrag „Nachbesserungen bei den Covid-19-Ausgleichszahlungen aus Bundesmitteln für Krankenhäuser"

Die finanzielle Lage der Kliniken in Deutschland spitzt sich coronabedingt weiter dramatisch zu. Mit dem Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser zahlt der Bund Ausgleichszahlungen für Erlösdefizite der Krankenhäuser durch die sogenannte Freihaltepauschale. Viele Kliniken werden durch die jetzt geltenden Anspruchskriterien aber nicht erfasst und erhalten keine Liquiditätsunterstützung des Bundes, gleichwohl haben sie massive pandemiebedingte Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme. Die Regierungsfraktionen fordern aus diesem Grund den Senat u. a. auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Verordnung für die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser nach erarbeiteten Kriterien angepasst wird. Die zuständige Abgeordnete ist Ilona Osterkamp-Weber.

Der Antrag vom 30. April 2021, Drucksache 20/941


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 06. Mai 2021 wurde der Antrag beschlossen.