Antrag „Nach Urteil: Verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Parteienfinanzierung ausschließen“

Antrag „Nach Urteil: Verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Parteienfinanzierung ausschließen“

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 liegen derzeit keine Voraussetzungen für ein Verbot der rechtsextremen NPD vor. Das Gericht hat allerdings festgestellt, dass die NPD ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. Trotz der verfassungsfeindlichen Ausrichtung der Partei profitiert diese von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien, in den Jahren 2011 bis 2015 in Höhe von 6,7 Millionen Euro. In einem gemeinsamen Antrag bekunden die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP ihren Willen, die Regelungen zur staatlichen Parteienfinanzierung so zu ändern, dass verfassungsfeindliche Parteien zukünftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Mit dem Antrag wird der Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, welche die entsprechenden Voraussetzungen hierfür schaffen soll. Der innenpolitische Sprecher Björn Fecker vertritt den Antrag für die Grünen.

In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 25. Januar 2017 wurde der Antrag beschlossen. Der innenpoltische Sprecher der Grünen, Björn Fecker, eröffnete seine Rede im Landtag mit einem klaren Bekenntnis: „Die NPD ist eine rechtsextreme, menschenverachtende und auch verfassungsfeindliche Partei. Sie ist rassistisch, antisemitisch, islam- und menschenfeindlich. Alle Mitglieder unserer Fraktion würden das Verschwinden dieser Partei lieber heute als morgen sehen.“ Es gebe keinen Zweifel daran, dass die NPD nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Sie sei ein Feind unserer Demokratie.

Björn Fecker betonte, dass auch das Bundesverfassungsgericht den Charakter der NPD so einschätze. Dem Verbotsantrag des Bundesrates sei es nur deshalb nicht gefolgt, weil die NPD zu schwach sei, zu wenig wirkmächtig, um die Demokratie zu bedrohen. Damit sei „das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie einmal eine Blamage für diese Kleinstpartei“, so Björn Fecker.
Den vom Bundesverfassungsgericht angedeuteten Weg, verfassungsfeindlichen Parteien wie der NPD die staatliche Finanzierung zu entziehen, findet die Fraktion der Grünen richtig: „Der Staat muss nicht diejenigen finanzieren, die ihn abschaffen wollen“, sagte Björn Fecker.

Die Schwäche der NPD sei kein Grund, im Kampf gegen Rechts nachzulassen. Die Anzahl der rechts-motivierten Straftaten steige, Flüchtlingsheime würden brennen, Menschen auf offener Straße beschimpft, bespuckt und angegriffen. Meinungsfreiheit gelte zunehmend nur noch für die eigene Meinung, Religionsfreiheit nur noch für die eigene Religion. Den Boden für diese Entwicklung in ganz Europa bereiteten die erstarkenden Rechtspopulisten. Diesen Einhalt zu gebieten, sei die parteiübergreifende Aufgabe und gemeinsame Herausforderung. Björn Fecker: „Lassen Sie uns – auch in Wahlkampfzeiten – gemeinsam deutlich machen: Wer die Demokratie und ihre Werte infrage stellt, der trifft weiterhin auf unseren gemeinsamen Widerstand. Alles andere ist eben keine Alternative für Deutschland!“ Der Antrag vom 24. Januar 2017, Drucksache 19/919