Antrag „Mutterschutz von Anfang an“

Ziel des neuen Mutterschutzgesetz ist es, Frauen während und nach der Schwangerschaft zu schützen und die Fortsetzung der Beschäftigung ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes zu ermöglichen. Dabei soll der Mutterschutz systematisch in den betrieblichen Arbeitsschutz integriert werden. SPD und Grüne fordern den Senat mit einem Antrag auf, sich dafür einzusetzen, dass mutterschutzrelevante Aspekte - wie schwangerengerechte Arbeitsplätze und ein stillfreundlicher Betrieb - bei der Vergabe von famielenfreundlichen Zertifikaten künftig berücksichtigt werden. Ferner soll der Senat eine Informationskampagne entwickeln, die aufzeigt, wie eine Berufstätigkeit währen der Schwangerschaft bis zum Erreichen der Mutterschutzfrist möglich ist. Zuständig für die Grünen ist die gleichstellungspolitische Sprecherin Henrike Müller.

Der Antrag vom 11. April 2018, Drucksache 19/1618


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 7. November 2018 wurde der Antrag beschlossen.

Henrike Müller kommentiert den Beschluss im Landtag: „Schwanger sein ist keine Krankheit. Deswegen wollen wir, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitsplätze ihrer Angestellten so ausgestalten, dass sie im Falle einer Schwangerschaft möglichst lange ihrer Arbeit nachgehen und so auch weiterhin sozial teilhaben können.“