Antrag „Mitbestimmungsrechte in der Justiz stärken!"

Die unabhängige Justiz – als dritte Gewalt im Staat – ist ein Bollwerk der Demokratie und Garantin der Rechtsstaatlichkeit. Um die Justiz in ihrer Standhaftigkeit zu stärken und ihre richterliche Unabhängigkeit zu wahren, ist demokratische Mitbestimmung der dort Beschäftigten und der Richter*innen ein wichtiges Instrument. Die Richterschaft in Deutschland zeichnet sich aus durch eine hohe fachliche wie auch soziale Kompetenz und durch ihr Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die im Bremischen Richtergesetz geregelten Mitbestimmungsrechte der Richter*innen im Land Bremen insbesondere in personellen Angelegenheiten deutlich hinter dem für die bremischen Behörden geltenden Personalvertretungsgesetz zurück. Die Regierungsfraktionen fordern den Senat daher auf, einen Gesetzesentwurf zur angemessenen Stärkung der richterlichen Mitbestimmung in der Justiz vorzulegen. Die zuständige Abgeordnete ist Sülmez Dogan.

Der Antrag vom 22. Juni 2021, Drucksache 20/1017


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 17. November 2021 wurde der Antrag beschlossen.

Sülmez Dogan: „Um die Justiz in ihrer Standhaftigkeit zu stärken und ihre richterliche Unabhängigkeit zu wahren, ist die demokratische Mitbestimmung der dort Beschäftigten und der Richter*innen ein wichtiges Instrument. Deshalb haben wir uns als Koalition darauf verständigt, diesen Antrag einzubringen, um die Mitbestimmungsrechte in der Justiz zu stärken.“