Antrag „Mit einem neuen „Bremer Erlass“ aufenthaltsrechtliche Sicherheit für junge Geflüchtete während Ausbildungsvorbereitung und Ausbildung schaffen"

Seit dem „Bremer Erlass“ aus dem Jahre 2010 ist Bremen Vorreiter bei der Schaffung aufenthaltsrechtlicher Perspektiven für junge Geflüchtete, die unbegleitet als Minderjährige eingereist sind und sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Viele Betroffene sind in dieser wichtigen Phase des Lebens auf eine Duldung angewiesen, auf deren Verlängerung sie immer wieder neu hoffen müssen. Viele Auszubildende wissen aus Erfahrung, dass manchmal aus den unterschiedlichsten Gründen ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs notwendig ist; für junge Geflüchtete droht in diesem Fall das Aus in Deutschland. Auch aus Sicht der Ausbildungsbetriebe in Bremen und Bremerhaven ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus ihrer Azubis von entscheidender Bedeutung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Ein gesichertes Bleiberecht für junge Geflüchtete kann daher auch einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel im Land Bremen leisten. 

Die Regierungsfraktionen fordern daher den Senat u. a. auf, durch einen neuen „Bremer Erlass“ für junge Geflüchtete, denen es aufgrund des Hineinwachsens in die hiesigen Lebensverhältnisse unzumutbar wäre, Deutschland verlassen zu müssen, aufenthaltsrechtliche Sicherheit durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu schaffen. Dies soll insbesondere für junge Geflüchtete gelten, die sich im Übergang von Schule zur Berufsausbildung oder bereits in der Ausbildung befinden. Zuständiger Abgeordneter ist Björn Fecker.

Der Antrag vom 05. Mai 2020, Drucksache 20/374