Antrag "Mehr Einzelvormünder für Bremer Kinder und Jugendliche"

Antrag "Mehr Einzelvormünder für Bremer Kinder und Jugendliche"

Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder teilweise oder ganz entzogen wird, wenn Kinder ohne Eltern aufwachsen oder Jugendliche ohne Begleitung als Flüchtlinge zu uns kommen, muss für sie vom Familiengericht ein Vormund bestellt werden. Die Vormundschaft nach Möglichkeit einer Einzelperson übertragen werden; nur wenn sich kein geeigneter findet, soll ein Verein oder Amtsvormund die Vormundschaft übernehmen. Grundsätzlich sind Einzelpersonen vorzuziehen, weil die Einzelvormundschaft von Einzigartigkeit, Individualität und Dauerhaftigkeit gekennzeichnet ist. Gängige Praxis im Jugendamt war es jedoch, ausschließlich amtsvormünder vorzuschlagen, die bis zu 50 Kinder oder Jugendliche betreuen. Der kinderpolitische Sprecher Stephan Schlenker und die jugendpolitische Sprecherin Linda Neddermann haben nun diesen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, Einzelvormundschaften besser zu fördern und dafür zu werben, mehr Ehrenamtliche für dieses Amt zu gewinnen. Der Antrag vom 2. März 2015, DRucksache 18/673 S