Antrag "Massenüberwachung stoppen: Umfassenden Datenschutz auf europäischer und nationaler Ebene gewährleisten"

Antrag "Massenüberwachung stoppen: Umfassenden Datenschutz auf europäischer und nationaler Ebene gewährleisten"

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" formuliert, das aber nicht ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Wie die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden zeigen, werden jedoch die Daten auch deutscher Bürgerinnen und Bürger von ausländischen Nachrichtendiensten gespeichert und ausgewertet, gegen dieses Grundrecht wird auch von sogenannten befreundeten Staaten verstoßen. Deshalb soll sich der Senat auf Bundes- und EU-Ebene für Grundsätze eines umfassenden Datenschutzes einsetzen, so ein vom datenschutzpolitischen Sprecher Mustafa Öztürk miterarbeiteter Koalitionsantrag. Dazu gehört auch die Aufnahme des Datenschutzes ins Grundgesetz. Der Antrag vom 21. Januar 2014, Drucksache 18/1242