Antrag „Krebs bei Feuerwehrleuten als Berufskrankheit anerkennen"

Feuerwehrleute machen seit Jahren darauf aufmerksam, dass die Wahrscheinlichkeit an Krebs zu erkranken, wesentlich höher liegt, wenn man häufig den aus Bränden entstehenden Giftstoffen und toxischen Rauchgasen ausgesetzt ist. Daher fordern die Regierungsfraktionen den Senat u. a. dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die nötigen Schritte einleitet, um bestimmte Krebsarten als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, wenn sie im Zusammenhang mit giftigen Rauchgasen stehen, denen insbesondere Feuerwehrleute in ihrem Berufsalltag häufig ausgesetzt sind. Zuständiger Abgeordneter ist Björn Fecker.

Der Antrag vom 27. Februar 2020, Drucksache 20/297


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 25. März 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Björn Fecker: „Die Unterstützung der Menschen, die für uns ins Feuer gehen, ist unglaublich wichtig. Und deswegen sind dieser Antrag und die geforderte Beweislastumkehr so wichtig.“