Antrag "Kostenfallen im mobilen Internet bekämpfen"

Antrag "Kostenfallen im mobilen Internet bekämpfen"

Mit Smartphones mobil ins Internet gehen bietet viele Vorteile – leider auch für unseriöse Netzunternehmen. Ein Beispiel sind Reklame-Banner in den sogenannten Apps. Wird auf das Reklamebild getippt, öffnet sich eine "WAP-Seite", die von einer herkömmlichen Internetseite kaum zu unterscheiden ist. Diese Seite kann kostenpflichtig sein, ohne dass die NutzerInnen dies merken. Im Unterschied zum gängigen HTML-Standard, sieht der heute sonst nur noch selten eingesetzte WAP-Standard (wireless application protocol) vor, die auf der SIM-Karte gespeicherten Identifikationsdaten zur Gegenstelle senden zu können. Damit wird der Mobilfunkanbieter ermittelt, der wiederum die KundInnen identifizieren kann. Auf der Mobilfunkrechnung tauchen dann die vermeintlich abgeschlossenen Abonnements oder sonstige Leistungen auf. Jan Saffe, für Verbraucherschutz zuständig, vertritt mit diesem Koalitionsantrag die Auffassung, dass der Senat sich für Änderungen im Telekommunikationsgesetz einsetzen soll, um diesen Kostenfallen einen Riegel vorzuschieben. Der Antrag vom 6. Juni 2013, Drucksache 18/935