Antrag "Korruptionsbekämpfung intensivieren"

Antrag "Korruptionsbekämpfung intensivieren"

Die EU-Kommission hat jüngst ihren Bericht zur Korruptionsbekämpfung in der Europäischen Union vorgelegt. Da zeigt sich, dass auch in Deutschland noch mehr gegen die Korruption getan werden muss, durch die schätzungsweise jährlich einen Schaden in Höhe von 250 Millionen Euro entsteht. Im Jahr 2011 hat Bremen per Gesetz ein Korruptionsregister eingeführt, in das unzuverlässige Firmen eingetragen werden, die für die Zeit der Eintragung im Register von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen sind. Um diese Regelung noch zu verschärfen und damit Korruption noch unattraktiver zu machen, haben SPD und DIE GRÜNEN, vertreten durch den innenpolitischen Sprecher Björn Fecker, eine Gesetzesänderung vorgelegt. Diese sieht u.a. ein gemeinsames Korruptionsregister mehrerer Bundesländer vor. Dadurch sind unredliche Gewerbetreibende nicht nur in einem Land von Ausschreibungen ausgeschlossen, sondern länderübergreifend. Der Antrag vom 18. Juni 2014, Drucksache 18/1450. Zwischen der 1. und 2. Lesung des Gesetzes hat der Haushalts- und Finanzausschuss darüber beraten und einen Bericht und Antrag an die Bürgerschaft übermittelt, Drucksache 18/1589 vom 20. Oktober 2014