Antrag „Kinder in queeren Familien besser absichern und schützen – lesbische Mütter und queere Eltern nicht länger diskriminieren"

Bei homosexuellen Paaren wird bis heute bei Familien mit zwei Müttern nur eine der beiden Frauen bei der Geburt des gemeinsamen Kindes auch als Elternteil anerkannt. Die andere Frau muss das leibliche Kind ihrer Partnerin als Stiefkind nach der Geburt adoptieren und dafür gegenüber den Ämtern ihre Eignung als Mutter nachweisen. Diese Überprüfung dauert Monate bis Jahre und ist vor allem eines: entwürdigend, belastend und diskriminierend. In einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag fordern die Regierungsfraktionen den Senat daher u. a. auf, sich auf Bundesebene für die sofortige Reform des Abstammungsrechts einzusetzen, so dass bei Frauenpaaren mit der Geburt ihres Kindes beide Mütter gemeinsam in der Geburtsurkunde stehen können. Zuständige Abgeordnete ist Henrike Müller.

Der Antrag vom 20. Februar 2020, Drucksache 20/282


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 27. Februar 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Henrike Müller: „Lesbischen Paaren bleibt für die gemeinsame Elternschaft bisher nur die Stiefkindadoption, die jahrelang dauern kann und eine entwürdigende Eignungsprüfung vorsieht. Das ist gerade in einer Phase extrem belastend, in der eigentlich die pure Freude über den Nachwuchs im Mittelpunkt stehen sollte. Damit muss endlich Schluss sein. Kinder erleben queere Menschen als verantwortungsvolle Eltern. Es gibt keinen sachlichen Grund, queere Eltern weiterhin zu benachteiligen.“

Kai Wargalla: „Die von der Bundesregierung geplanten Reformen verschärfen die Diskriminierung queerer Eltern und der Kinder. Das Gesetz zur Stiefkindadoption zementiert die Eignungsprüfung. Das Adoptionshilfe-Gesetz erschwert die Adoption noch mehr als ohnehin schon. Das Adoptionsverfahren führt zu einer weniger abgesicherten Lebenssituation des Kindes am Anfang seines Lebens. Diese massive Benachteiligung ist nicht hinnehmbar. Queere Eltern und Familien dürfen nicht länger diskriminiert werden und das Kindeswohl muss an die erste Stelle rücken. Eine rechtlich wirksame Elternschaftsanerkennung bei queeren Familien ist überfällig. Die Lösung ist eine umgehende Reform des Abstammungsrechts. Damit kann sichergestellt werden, dass z.B. bei lesbischen Paaren beide Mütter mit der Geburt ihres Kindes in der Geburtsurkunde berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der ‚dritten Option‘ anerkannt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und jetzt muss sich das auch in einer diskriminierungsfreien Gesetzgebung für inter, trans* und nicht binäre Eltern widerspiegeln. Regenbogenfamilien müssen in ihrer ganzen Vielfalt endlich rechtlich anerkannt und gleichgestellt werden.“