Antrag „Keine Anrechnung von Elterngeld und Kindergeld: Soziale Gerechtigkeit für Eltern im Bezug von SBG II-, SGB XII und AsylBLG-Leistungen schaffen!"

Familien mit Kindern, die Sozialleistungen (SBG II und XII sowie AsylBLG) beziehen, sind im Vergleich zu anderen Familien schlechter gestellt. Kindergeld und Elterngeld werden als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet, wodurch sich die Höhe dieser verringert. Die Regierungsfraktionen fordern den Senat daher in einem gemeinsamen Antrag u. a. auf, sich auf Bundesebene für eine Reform des SGB II, SGB XII und AsylBLG einzusetzen, wonach der Bezug von Kindergeld auf diese Leistungen anrechnungsfrei ist. Zuständige Abgeordnete ist Sahhanim Görgü-Philipp. 

Der Antrag vom 19. Juni 2020, Drucksache 20/451


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 08. Oktober 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Sahhanim Görgü-Philipp: „Dass Familien mit Kindern, die Sozialleistungen beziehen, gegenüber anderen Familien immer noch schlechter gestellt werden, ist untragbar. Die Anrechnung von Eltern- und Kindergeld auf Sozialleistungen als Einkommen, war und ist eine Ungerechtigkeit, die beendet werden muss. Hier muss sich der Bremer Senat auf Bundesebene für eine Reform der Gesetzesgrundlage einsetzen. Eine existenzsichernde Familienförderung ist für uns aus grüner Sicht das wichtigste Instrument, um Kinderarmut zu verhindern.“