Antrag „Junge Geflüchtete in der Ausbildung nicht benachteiligen!“

Aufgrund von Einschränkungen im Leistungsrecht können nicht alle jungen Geflüchteten eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Dabei ist eine erfolgreich absolvierte Berufsausbildung für junge Geflüchtete ein großer Integrationsschritt und ein wichtiger Beiträge zur eigenständigen finanziellen Absicherung. Betroffen sind vor allem solche Geflüchtete, die sich länger als 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten und Leistung nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Diese verlieren den Anspruch auf Leistungen, sobald sie mit einer Ausbildung oder einem Studium beginnen. Grüne und SPD fordern den Senat mit einem Antrag auf, einen Erlass zu erarbeiten, auf dessen Grundlage eine Härtefallregelung wirksam werden kann. Zuständig ist die integrationspolitische Sprecherin Sahhanim Görgü-Philipp.

Der Antrag vom 24. Oktober 2018, Drucksache 19/1881


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 7. November 2018 wurde der Antrag beschlossen.