Antrag „Informationsfreiheit von Patientinnen wahren – § 219a StGB streichen“

Antrag „Informationsfreiheit von Patientinnen wahren – § 219a StGB streichen“

Nach Paragraf 219a StGB machen ÄrztInnen sich strafbar, wenn sie öffentlich die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs anbieten. Dazu gehört auch der Hinweis auf ein solches Angebot - z. B. auf einer Homepage. Schwangere haben somit keinen transparenten Zugang zu medizinischer Beratung oder einer Auswahl an Ärztinnen und Ärzten. In einem gemeinsamen Antrag fordern Grüne, SPD, Linke und FDP den Senat daher auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Paragrafen 219a STGB einzusetzen. Zuständig ist Henrike Müller, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen. Der Antrag vom 5. Dezember 2017, Drucksache 19/1437

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 7. Dezember 2017 wurde der Antrag beschlossen.