Antrag „Gutscheinlösung - Verbraucher*innen besser schützen"

Durch die Corona-Pandemie sind viele Anbieter*innen und Veranstalter in Schwierigkeiten geraten. Um die Folgen der Pandemie zu lindern, hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Kund*innen bei Absagen von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie, für vor dem 8. März erworbene Tickets anstelle von Erstattungen möglichst Gutscheine ausgehändigt bekommen sollen. Die Regierungskoalition fordert den Senat auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Veranstaltungsvertragsrechts in Hinblick auf die Stärkung des Verbraucherschutzes einzusetzen. Die zuständige Abgeordnete ist Dorothea Fensak.

DerAntrag vom 09. Dezember 2020, Drucksache 20/751


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 17. Dezember 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Dorothea Fensak:„Die Gutscheine für Eintrittskarten sind nicht gegen die Insolvenz von Veranstaltern abgesichert. Dieses Risiko tragen bisher ausschließlich die zig Millionen Ticket- und Dauerkarten-Inhaber*innen. Hier muss die Bundesregierung mit einer Insolvenz-Absicherung für Abhilfe sorgen. Zahlreiche Verbraucher*innen sind infolge der Corona-Pandemie bereits von Kurzarbeit, Wegfall eines Minijobs oder gar Arbeitslosigkeit betroffen. Sie dürfen am Ende nicht auch noch auf den Kosten eines Zwangsgutscheines sitzen bleiben. Auch die Härtefallregelung muss dringend präzisiert werden, damit die Betroffenen ihren Rückzahlungsanspruch vor 2022 geltend machen können. Außerdem muss eine Übertragbarkeit des Gutscheines möglich werden.“