Antrag „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit in Bremen verwirklichen“

Antrag „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit in Bremen verwirklichen“

Trotz eindeutiger Rechtslage verdienen Frauen heute immer noch weniger als Männer. Im Durchschnitt sind das rund 22 Prozent weniger für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Die Entgeltungleichheit wird häufig mit Teilzeitbeschäftigung von Frauen erklärt. Ob es im Einflussbereich der Bremer Landesregierung diskriminierende Ungleichheiten bei der Bezahlung gibt, ist ungewiss. Zur Überprüfung der Entgeltgleichheit hat die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein Prüfverfahren entwickelt, den „eg-check“. An dem Verfahren haben in Deutschland etwa 15 private und staatliche Unternehmen teilgenommen, im Land Bremen die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) und die bremenports GmbH & Co. KG. Die frauenpolitische Sprecherin Henrike Müller und der für Arbeit und Wirtschaft zuständige Björn Fecker fordern in diesem rot-grünen Antrag den Senat auf, die Ergebnisse der eg-checks in den beiden Unternehmen dem Parlament vorzustellen und darauf basierend Lösungsansätze zur Vermeidung von Entgeltdiskriminierung darzustellen und solche auch für den öffentlichen Dienst zu entwickeln. Zudem soll die Wirtschaftsförderung Bremen ebenfalls den eg-check anwenden. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 16. Juni 2016 wurde der Antrag einstimmig beschlossen.Henrike Müller zeigte in der Aussprache über den Antrag auf, wie beschämend es für Deutschland ist, mit der Ungleichheit von 22 Prozent weniger Bezahlung für Frauen Schlusslicht in Europa zu sein, obwohl seit den 1950er Jahren diverse Rechtsnormen und EuGH-Urteile vorliegen, die die Entgeltdiskriminierung von Frauen verbieten: Trotz des Verbots der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Grundgesetz von 1949, trotz des Artikels 119 der Römischen Verträge von 1957, trotz der europäischen Lohngleichheitsrichtlinie von 1975, trotz der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie von 2006, trotz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes von 2006, trotz diverser Landesgleichstellungsgesetze, trotz des Betriebsverfassungsgesetzes, trotz des Bundespersonalvertretungsgesetzes und trotz der diversen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Entgeltgleichheit.Müller beklagte, dass eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen in vielen klassischen Frauenberufen – wegen der geringen Frauenlöhne - von vorherein fast zum Scheitern verurteilt ist. Und eigentlich müssten wir deshalb eine viel grundsätzlichere Debatte führen, über den Wert von Arbeit – von Frauen- und Männerarbeit. Wir müssten darüber sprechen, warum die Arbeit mit alten und kranken Menschen weniger vergütet wird (die körperlich übrigens immens anstrengend ist), als das Schrauben an der Werkbank. Wir müssten diese Debatte führen und wir werden diese Debatte noch ausführlich führen. Derweil aber, so Henrike Müller,  müssen wir offenbar die vorliegenden Rechtsnormen, die nicht eingehalten werden, ergänzen um effektive Kontrollmechanismen. Hierfür liegen verschiedene Methoden und Instrumente vor, in Bremen ist eines davon – das egCheck-Verfahren – bereits angewendet worden. Mit diesem Verfahren können die Ursachen der Ungleichbehandlung und ihr finanzielles Ausmaß aufgedeckt werden, daran anschließend kann dann eine Überprüfung der Arbeitsbewertung erfolgen. Das wollen wir in Bremen verstärkter tun.Der Antrag vom 23. Februar 2016, Drucksache 19/298