Antrag „Gesetz zur Sicherstellung bedarfsgerechter Angebote zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen"

Die Koalitionsfraktionen legen einen Gesetzesentwurf zur Sicherstellung bedarfsgerechter Angebote zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor. Die zuständige Abgeordnete ist Henrike Müller.

Der Antrag vom 16. März 2023, Drucksache 20/1812


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 23. März 2023 wurde das Gesetz in 1. und am 26. April 2023 in 2. Lesung beschlossen.

Henrike Müller: „Die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen ist so dramatisch schlecht, dass wir nicht länger warten können bis sich irgendwann wieder Ärzt*innen finden, die diese medizinische Leistung anbieten. Wir müssen selbst ein ausreichendes Angebot sicherstellen. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir dafür Rechtsicherheit und wollen zügig eine wohnortnahe und schnelle Versorgung von Schwangeren in Konfliktsituationen in Bremen und Bremerhaven gewährleisten.“