Antrag „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“

Antrag „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“

Nachdem bei der Bremischen Bürgerschaft die Position des/der BürgerschaftsdirektorIn lange Zeit unbesetzt blieb, geprägt auch aus den Erfahrungen mit sogenannten Konkurrentenklagen in Ausschreibungsverfahren, sollen mit den hier vorgelegten Gesetzesänderungen zum einen Klarheit darüber geschaffen werden, dass diese Stelle – ähnlich wie die von StaatsrätInnen, persönlichen ReferentInnen beim Senat oder den PressesprecherInnen – nicht mehr ausgeschrieben werden muss und dass das Gehalt von Besoldungsgruppe B 7 nach B 5 abgesenkt wird. Der Antrag wurde von allen Fraktionen eingebracht, für die Grünen vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer. Der Antrag vom 21. September 2015, Drucksache 19/75