Antrag "Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes"

Antrag "Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes"

Hat sich seit der Schulreform im Jahr 2009 das Verfahren bewährt, mit dem der Standort der Schule, auf die Kinder kommen, festgelegt wird, gibt es doch Anpassungsbedarf, besonders was die sogenannte "Geschwisterkinderregelung" betrifft. Dazu hat die Koalition, hier vertreten durch die bildungspolitische Sprecherin Sülmez Dogan, einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt. Der Antrag vom 16. Dezember 2014, Drucksache 18/1685. Zwischen der 1. und der 2. Lesung des Gesetzes hat sich die staatliche Deputation für Bildung mit dem Gesetz befasst und dazu am 23. Februar 2015 einen Bericht vorgelegt, Drucksache 18/1757. Die rot-grüne Koalition hat zur 2. Lesung des Gesetzes noch einen Änderungsantrag eingebracht. Dabei geht es um eine Klarstellung bezüglich der Härtefälle bei behinderten Kindern und Geschwisterkindern. Der Änderungsantrag vom 17. März 2015, Drucksache 18/1787