Antrag „Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes"

In einem gemeinsamen Antrag sprechen sich die Regierungsfraktionen für ein Gestetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes aus. Dieses sieht vor, dass die Eingangsbesoldung für den Justizvollzugsdienst von A7 auf A8 angehoben wird. Zuständige Abgeordnete ist Sülmez Dogan. 

Der Antrag vom 23. Juni 2020, Drucksache 20/458


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 09. Juli 2020 wurde das Gesetz in 1. und 2. Lesung beschlossen.