Antrag „Gesetz zur Änderung des Art. 79 der Bremischen Landesverfassung"

Mit einem interfraktionellen Antrag wollen die Bürgerschaftsfraktionen die angemessene Information der Bremischen Bürgerschaft vor Erlass von Rechtsverordnungen verfassungsrechtlich absichern. Die Informationspflicht soll nur für solche Rechtsverordnungen gelten, die, wie in der jetzigen Corona-Pandemie, in krisenhaften Zeiten über einen längeren Zeitraum erforderlich sind. Der zuständige Abgeordnete ist Björn Fecker.

DerAntragvom 17. November 2020, Drucksache 20/715