Antrag „Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen"

In einem Dringlichkeitsantrag setzen sich die Regierungsfraktionen für eine Ändeurng der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen ein und fordern den Senat auf, das von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen zu verkünden. Zuständiger Abgeordneter ist Björn Fecker.

Der Antrag vom 05. Mai 2020, Drucksache 20/375


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 14. Mai 2020 wurde der Antrag in 1. Lesung beschlossen.

Björn Fecker: "Es ist grundsätzlich keine gute Idee, die Verfassung aufgrund von tagesaktuellen Ereignissen zu ändern. Dass wir nun aber vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Anschläge und der wieder lauter werdenden rechtsradikalen Parolen eine Antifaschismusklausel in die Verfassung aufnehmen wollen, ist denn auch keine wirkliche Änderung dessen, für das unsere Verfassung steht. Die neue Klausel ist vielmehr Bestätigung und Konkretisierung des Versprechens, das unsere Landesverfassung schon seit über siebzig Jahren prägt: Nie wieder Faschismus! Nie wieder darf Menschen ihre Würde genommen werden! Nie wieder darf Rassismus, nie wieder darf Antisemitismus, nie wieder darf Menschenverachtung Richtschnur staatlichen Handelns sein! Indem wir dies in der gebotenen Klarheit in unsere Landesverfassung schreiben, bestätigen wir ihr kraftvolles Bekenntnis gegen den Nationalsozialismus. Und wir machen klar, dass der Kampf gegen den Faschismus eben nicht nur vor siebzig Jahren lebenswichtig war, sondern dass er heute auch noch lebenswichtig für unsere Gesellschaft ist und dies auch in siebzig Jahren noch sein wird."

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 06. Mai 2021 wurde das Gesetz in 3. Lesung beschlossen.

Sülmez Dogan: „ Alle Kinder sind gleich und gleich an ihren Rechten. Die Würde eines Kindes muss unantastbar sein - immer und überall. So besagt es die UN-Kinderkonvention. Bremen hat bereits 2003 Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen, nun werden sie ergänzt. Wir schreiben heute Geschichte: Wir nehmen die Beteiligungs- und Teilhaberechte der Kinder in die Landesverfassung mit auf. Jetzt liegt es an uns, dass diese Rechte nicht nur in der Bremer Landesverfassung stehen, sondern dass wir sie mit Leben füllen und alle über die Rechte der Kinder und Jugendlichen informieren, damit sie mitbestimmen und mitgestalten können. Es gibt in Bremen und Bremerhaven viel zu tun.“