Antrag „Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Verlängerung der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft“
Antrag „Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Verlängerung der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft“
Bremen hat als letztes der 16 deutschen Bundesländer eine 4-jährige Wahlperiode. Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, LINKE und FDP wollen die Legislaturperiode auf 5 Jahre verlängern. Dafür spricht aus Sicht der Fraktionen u.a. eine verbesserte Umsetzungsmöglichkeit komplexerer Gesetzesvorhaben. Auch beansprucht die Einarbeitung der Abgeordneten oft das erste Jahr der Wahlperiode, während das letzte Jahr der Wahlperiode im Zeichen des Wahlkampfes steht. Eine Ausweitung der Wahlperiode könnte somit die Effektivität des Parlaments erhöhen. Um den Wahlberechtigten die Entscheidung zu überlassen, soll eine nötige Änderung der Landesverfassung nur erfolgen, wenn sich die wahlberechtigte Bevölkerung mittels Volksentscheid dafür ausgesprochen hat. Zuständig für die Grünen ist die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer.
Der Antrag vom 9. Mai 2017, Drucksache 19/1068 (Neufassung der Drucksache 19/1012)
In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 10. Mai 2017 wurde der Antrag beschlossen. Maike Schaefer brachte in der Parlamentsdebatte für die Grünen-Fraktion zum Ausdruck, dass es mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit der Bürgerschaft und damit auch auf die Qualität von Politik gute Gründe gibt, die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern. Genauso müssten aber auch Bedenken ernst genommen werden, dass die Verlängerung der Wahlperiode einen Verlust an demokratischer Mitbestimmung bedeutet. Für Maike Schaefer und die Grünen-Fraktion ist es daher völlig richtig, die Entscheidung den Wählerinnen und Wählern zu überlassen. „Ich finde, das ist wirklich gelebte Demokratie, dass das Volk selber entscheidet, wie lange eine Wahlperiode gehen soll.“