Antrag „Gesetz über das Leichenwesen“

Antrag „Gesetz über das Leichenwesen“

Der Entwurf eines Gesetz über das Leichenwesen sieht vor, dass künftig nach Beendigung der Leichenschau eine Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung zu erstellen ist. SPD und Grüne haben einen Änderungsantrag eingebracht, nach dem die Leichenschaubscheinigung in dreifacher Ausfertigung erstellt werden soll. Die Änderung ist nötig, weil neben dem Leichenschauarzt oder der Leichenschauärztin und der senatorischen Behörde auch an das Statistische Landesamt eine entsprechende Bescheinigung erhalten soll. Für die Grünen ist die gesundheitspolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther zuständig.

Der Antrag vom 9. Mai 2017, Drucksache 19/1058

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 10. Mai 2017 wurde der Antrag beschlossen.