Antrag „Freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen nur mit Tarifbindung“

Antrag „Freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen nur mit Tarifbindung“

Öffentliche Aufträge im Baubereich oder bei Dienstleistungen müssen ausgeschrieben werden. Dazu gilt in Bremen das „Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe“, mit dem unter anderem geregelt wird, dass sich Unternehmen, die sich an dem Ausschreibungsverfahren beteiligen, verpflichten, Tariflöhne zu zahlen. Diese Regelung soll sich nun auch auf Ausschreibungen geringeren Werts beziehen, die bislang von der Tarifbindung ausgenommen waren (sogenannte „freihändige Vergaben“ und „beschränkte Ausschreibungen"). Die rot-grüne Koalition, seitens der Grünen vom wirtschaftspolitischen Sprecher Björn Fecker vertreten, verfolgt neben der Gesetzesänderung noch weitere Ziele mit dem Antrag: So soll künftig verhindert werden, dass Firmen, die mit sehr günstigen Angeboten Ausschreibungen gewinnen, aber später öfter mit „Nachträgen“ die Kosten in die Höhe treiben, den Wettbewerb verzerren. Außerdem sollen Firmen, die innovative und kostengünstigere Alternativen zu den in den Ausschreibungen genannten Anforderungen anbieten, künftig „Nebenangebote“ abgeben können. Der Antrag vom 2. Dezember 2015, Drucksache 19/191 Weil das Tariftreuegesetz eine weitere Änderung erfahren sollte (siehe "Wertgrenzen zur freihändigen und beschränkten Vergabe anheben"), wurden beide Anträge in einer Antragsneufassung zusammengefasst, damit die Gesetzesänderungen in einem Vorgang beschlossen werden konnten. Die Neufassung des Antrags vom 19. April 2016, Drucksache 19/382